Dürfen Ordinationen in Österreich Google Ads schalten? Ja – sofern die Inhalte sachlich und wahr bleiben. Wann sich bezahlte Suchanzeigen (SEA) lohnen, welche berufsrechtlichen Grenzen (§ 53 ÄrzteG, § 35 ZÄG) gelten und was Sie vor dem Start klären sollten.
Dürfen Sie Patient:innen um eine Google-Bewertung bitten? Ja – aber ohne Gegenleistung, ohne Vorauswahl und beim Antworten unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht. Dieser Leitfaden ordnet die Regeln für Ordinationen in Österreich vom Einholen bis zum Vorgehen gegen unwahre Rezensionen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist bei der Nutzung externer Online-Terminbuchungssysteme gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Leitfaden erklärt für Ordinationen in Österreich die Anforderungen nach Art. 28 DSGVO, Mindestinhalte, TOMs und praktische Umsetzungsschritte – inklusive Transparenz gegenüber Patient:innen.
Von der ersten Suche bis zur Terminvorbereitung: Eine klar strukturierte, barrierearme und datenschutzbewusste Praxis-Website unterstützt Patient:innen und entlastet die Ordination – ohne werbliche Übertreibungen.
Dürfen Ordinationen in Österreich eine Videosprechstunde anbieten? Ja – das Ärztegesetz nennt Telemedizin ausdrücklich. Worauf es bei Berufsrecht, Datenschutz, Technik und Abrechnung ankommt, damit die Videosprechstunde die Ordination sinnvoll ergänzt.
Was darf eine Ordination in Österreich online über sich sagen – und was nicht? § 53 ÄrzteG und die ÖÄK-Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" sachlich erklärt, mit praktischen Leitplanken für Ihre Praxis-Website.